Deutschland

Aus SMiki, dem BDSM- und Fetisch-Wiki

Der Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über Sadomasochismus in Deutschland.

In Deutschland wurden insbesondere die Vorstellungen über Sadomasochismus in der Medizin entscheidend geprägt. Neben Richard Freiherr von Krafft-Ebing, der Sadismus und Masochismus erstmals formell als Krankheit definierte, arbeitete hier auch Andreas Spengler, der das Bild vom einsamen Kranken durch den des gesellschaftlich unauffälligen Mitglieds einer Subkultur ersetzte.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Juristische Situation

Die juristische Situation für Sadomasochisten in Deutschland ist weltweit eine der günstigsten.

[Bearbeiten] Rechtlicher Status

Ähnlich wie in Österreich wird SM in Deutschland bundesweit einheitlich als Körperverletzung mit Einwilligung behandelt und hat damit zunächst einen Status, der mit ärztlichen Eingriffen oder Kampfsportarten vergleichbar ist. Im Gegensatz zu Österreich gilt SM jedoch nicht als Verstoß gegen die guten Sitten. Entsprechende Analysen stammen unter anderem von Juristen wie Valentin Sitzmann.

Übergriffe der Staatsmacht gegen Sadomasochisten wegen ihrer sexuellen Vorlieben sind in der BRD weitgehend unbekannt.

[Bearbeiten] Rechtssicherheit

Das deutsche Justizsystem räumt der Rechtssicherheit im Sinne von Beständigkeit eine große Bedeutung ein. Bestehende Gesetze und gefällte Urteile werden selten vor Gericht angefochten, sondern eher durch neue Gesetze geändert. Sadomasochisten agieren in einem klar definierten, landesweit einheitlichen juristischen Umfeld.

[Bearbeiten] Privatsphäre

Über Artikel 1 des Grundgesetzes - Schutz der Würde des Menschen - leitet sich ein Schutz der Privatsphäre insbesondere gegenüber den Medien ab. Die Intimsphäre selbst von Personen der Zeitgeschichte ist geschützt.

[Bearbeiten] Zensur

Die Zensur-Situation in Deutschland ist für Sadomasochisten vergleichsweise ungünstig.

[Bearbeiten] Politische Zensur

Artikel 5 des Grundgesetzes verbietet zwar eine Zensur, dies wird jedoch ausdrücklich durch andere Gesetze, den Jugendschutz und das "Recht der persönlichen Ehre" eingeschränkt. Nach dem Bundesverfassungsgericht bezieht sich Artikel 5 ausschließlich auf eine Vorzensur. Auch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte gibt "Schutz der Moral" als zulässigen Grund für eine Zensur an.

In den vergangenen Jahrzehnten ist das Recht auf Meinungsfreiheit in Deutschland zunehmend eingeschränkt worden. Die beiden wichtigsten Begründungen waren:

Jugendschutz: Vom Gesetzgeber wird dabei in Kauf genommen, dass es durch strenge Vorgaben zum Jugendschutz auch Erwachsenen faktisch unmöglich gemacht wird, an gewisse Medien zu kommen.

Schutz der Menschenwürde: Obwohl es keine klaren Kriterien gibt, wann genau eine Verletzung der Menschenwürde vorliegt, werden mit dieser Begründung große Bereiche von sexuellen Darstellungen flächendeckend verboten (z.B. pornographische Darstellungen von sexuellen Handlungen mit Tieren). Zum Teil wird mit dieser Begründung auch der Besitz von Materialien verboten.

Beide Gründe werden auch angeführt, wenn es um die Zensur von SM-Materialen gibt. Diese Zensur gilt dann bundesweit einheitlich.

Hauptorgan für Verbote ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM), deren Befugnisse sie faktisch zur deutschen Zensurbehörde machen. Ein Verbot durch die BPJM - als "Indizierung" bezeichnet - verbietet unter anderem die Werbung für die betroffenen Materialen. Viele Medien scheuen sich daher, indizierte Werke überhaupt zu erwähnen, eine Form der Selbstzensur, die als "Schere im Kopf" bezeichnet wird. Bei Telemedien wie dem Internet unterliegt die Liste der verbotenen Medien selbst der Zensur.

Nachdem die BPJM früher massiv gegen sexuelle Darstellungen vorging, konzentriert sich ihre Arbeit seit dem Ende der 80er Jahre mehr auf das Verbot von rechtsradikalen Materialien oder Gewaltdarstellungen. Die BPJM geht praktisch nicht gegen fremdsprachliche Materialien vor.

Für den Bürger ergeben sich nur geringe Möglichkeiten, gegen Verbote vorzugehen. Da der Schutz der Menschenwürde als höchstes Verfassungsziel gilt, wird eine Zensur in Deutschland eher akzeptiert als in anderen Staaten.

[Bearbeiten] Wirtschaftliche Zensur

Eine Indizierung durch die BPJM mit dem dazugehörigen Werbeverbot zerstört oft aus der Sicht von Verlagen den Wert eines Mediums und ist in den meisten Fällen der Todesstoß für das Medium. In vielen Fällen bedeutet eine Indizierung daher, dass das Werk schlicht überhaupt nicht verlegt wird.

Der kleine Markt von nur wenig mehr als 100 Millionen Deutschsprachigen weltweit lässt Verlagen trotz der Buchpreisbindung wenig Spielraum für Randpublikationen.

[Bearbeiten] Andere Einflüsse

Religiöse und erzkonservative Gruppen mit einer sadophoben Agenda haben in Deutschland kaum Einfluss.

Eine lautstarke Kampagne einer kleineren Gruppe von Radikalfeministinnen unter der Führung von Alice Schwarzer in den 80er Jahren für ein Verbot von erotischen Medien hatte Sadomasochismus zum Feindbild erklärt, kam jedoch noch in den 90er Jahren faktisch zum Erliegen.

Eine subtilere Form der Zensur findet zum Teil bei der Übersetzung oder Synchronisation von fremdsprachigen Materialien statt.

[Bearbeiten] Auf Deutsch nicht erhältliche SM-Medien

[Bearbeiten] Subkultur

Deutschland hat eine ausgeprägte organisierte Subkultur, die neben Stammtischen auch eingetragene Vereine umfasst. Seit 2003 gibt es eine Bundesvereinigung, die BVSM.

Die günstige juristische Situation gibt Sadomasochisten in Deutschland wenig Grund, für ihre Sache an die Öffentlichkeit zu gehen. Die Zahl der Menschen, die offen zu ihren Neigungen stehen und sich mit ihrem Namen für die Sache von Sadomasochisten einsetzen, ist im Vergleich zu Staaten wie den USA klein.

Zwischen homosexueller und heterosexueller Subkultur bestehen nur lockere Verbindungen. In einigen Teilen der nichtkommerziellen Subkultur bestehen Vorbehalte gegen die kommerzielle Szene.

[Bearbeiten] Größe der Subkultur

Genaue Zahlen über die Größe der Subkultur liegen nicht vor.

Die Nachrichtenliste Schlagworte erstellt in halbjährigen Abständen eine Liste aller teilnehmenden Gruppen mit einigen Kerndaten wie Gründungsdatum und Zahl der Mitglieder. Nach diesen Daten gab es Juli 2003 mindestens 84 Gruppen, 11 Redaktionen, 39 Mailinglisten, Web-Gruppen oder IRC-Foren und 10 sonstige Institutionen.

[Bearbeiten] Wichtigste Organisationen

Eine zentrale Anlaufstelle bietet die BVSM.

Zu den größten eingetragenen Vereinen gehören außerdem SMart Rhein-Ruhr e. V., BDSM Berlin e. V. und Schlagwerk Hamburg e.V.

Nachrichten aus der Subkultur werden unter anderem durch die Website SM-News und die Mailingliste Schlagworte verbreitet.

Zu den bekanntesten Zeitschriften gehören die Schlagzeilen des Charon Verlags.

Der maydaySM bietet eine Anlaufstelle für Sadomasochisten in Notsitationen und betreibt ein Notfalltelefon.

[Bearbeiten] Bekannte Personen

[Bearbeiten] Geschichte

Während des Dritten Reiches wurde Sadomasochismus ähnlich wie Homosexualität verfolgt. Aus dieser Zeit stammt auch die Ergänzung des Körperverletzungsparagrafen im Strafgesetzbuch um das Kriterium des Verstoßes gegen die guten Sitten, um SM unter Strafe zu stellen. Dieser (immer noch existente) Zusatz wird von heutigen Gerichten allerdings nicht mehr entsprechend ausgelegt.

Auch in der DDR mußten Sadomasochisten mit Repressionen rechnen.

Das erste bekannte SM-Treffen in der BRD war 1964 ein Stammtisch schwuler Sadomasochisten in Köln.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Literatur

In den folgenden Büchern wird zumindest zum Teil ein Überblick über die deutsche Subkultur gegeben:

Persönliche Werkzeuge